Unisex Tarife in der privaten Krankenversicherung gelten nur für Neukunden.

Im Dezember diesen Jahres sollen nun die Unisex-Tarife eingeführt werden, so hat es der Europäischen Gerichtshof entschieden. Damit soll nun die geschlechtsspezifische Tarifberechnung von der privaten Krankenvollversicherung in Zukunft verhindert werden.  Es wurde diskutiert ob dies für Bestandskunden und auch Neukunden zählen soll. Nun steht fest, dass diese Tarife nur für Neukunden zählen, da nach der Meinung von Verbraucherschützern und Versicherern es sonst zu höheren Prämien gekommen wäre. Diese Entscheidung wurde positiv aufgenommen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es nicht korrekt ist, dass Frauen eine deutlich höhere Versicherungsprämie zahlen müssen in der PKV, aufgrund der höheren Lebenserwartung bei Frauen. Rolf Bauer, der Chef der Continentale Krankenversicherung ist erleichtert, denn seiner Meinung wäre es zu einer Belastung der gesamten Versicherungsgemeinschaft gekommen, wären auch Bestandskunden von den Unisex-Tarifen betroffen gewesen. Des Weiteren befürchtete er eine Verunsicherung der Versicherungskunden, da diese damals einen rechtskräftigen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung geschlossen hatten. In diesem Vertrag sind die jeweiligen Grundlagen der Tarifberechnung festgelegt. Die Rechte der Versicherungskunden können mittels dieser neuen Entscheidung so gewährt bleiben und sorgen so für Stabilität und Kontinuität.

Es ist noch nicht zu beantworten, welche Auswirkungen auf mögliche Tarifberechnungen und Beitragsentwicklungen die neuen Entscheidungen haben werden. Laut Experten sollen die Unisex-Tarife leichte Prämienvorteile für Frauen bringen. Die Männer erwartet wohl eine Erhöhung zwischen fünf und acht Prozent. Daher sollten Männer, welche in eine private Krankenversicherung wechseln wollen dies vor dem 21. Dezember 2012 tun. Die besten Tarife zeigt ein Versicherungsvergleich.

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