Die Hausärzte haben keinen gesetzlichen Schutz, entschied ein Gericht.Das Sozialgericht in München hat der Klage der AOK gegen den bayrischen Hausärzteverband (BHÄV) stattgegeben.
Auch einen, von dem Hausärzteverband gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde abgelehnt. Im letzten Dezember hatte die AOK den kollektiven Vertrag mit dem Hausärzteverband gekündigt, da die Mediziner den Ausstieg aus dem Kassensystem propagierten.
Der Konflikt zwischen der Krankenkasse und den Hausärzten begründete sich in einer Neuregelung im GKV Regulierungsgesetz. Dadurch dürfen die Honorare der Ärzte nur über dem Regelsatz liegen, wenn diese Ausgaben an anderer Stelle durch Einsparungen refinanziert werden. Trotz dieses Konflikts wurde der Systemausstieg auf einer Mitgliederversammlung im Ende Dezember von der Mehrheit der Ärzte allerdings abgelehnt.
Da die AOK allerdings den Vertrag schon Mitte des Monats gekündigt hatte, kam diese Abstimmung eindeutig zu spät. In diesem Vertrag sollten die rund 7000 Mediziner ein Gehalt beziehen, das ungefähr doppelt so hoch gewesen wäre wie im Bundesdurchschnitt.
Allerdings haben sich beide Seiten auf weitere Gespräche einigen können, um einen neuen Hausärztevertrag zu schließen. Die AOK wollte weiterhin das Konzept der hausarztzentrierten Versorgung ausbauen.