Verfahren gegen gesetzliche Krankenkassen

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen neun gesetzliche Krankenversicherungen eingeleitet.

Es besteht Verdacht, dass die Kassen gegen  die Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben. Im Januar wurde die Erhebung der Zusatzbeiträge angekündigt. Es stellt sich hier die Frage, ob bei der Bekanntgabe der Zusatzbeiträge verbotene Kartellabsprachen zu Grunde gelegt wurden.

Das Bundeskartellamt prüft jedoch nicht die Angemessenheit der angekündigten Zusatzbeiträge der Krankenversicherungen.

 

Den Krankenkassen wurden die Auskunftsbeschlüsse zugestellt, welche binnen drei Wochen beantwortet werden sollten.

 

 www.bundeskartellamt.de

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