Wechsel von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Kasse

 

So erstrebenswert eine private Versicherung aufgrund der Leistungen auch meist ist – möchte man doch in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, ist dies meist nicht so einfach. Nimmt man wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Angestellter auf und ist unter 55 Jahren alt, muss die gesetzliche Versicherung denjenigen wieder aufnehmen. Ansonsten aber nur über eine Familienversicherung oder Ähnliches.


Die einkommensunabhängigen Beiträge sind einer der größten Unterschiede zwischen Privater und Gesetzlicher

. Berücksichtigt bei der Berechnung des Beitrages werden zunächst Geschlecht (Frauen sind teurer), Eintrittsalter und Berufsgruppe. Höhere Leistungen, die festgelegt werden, ergeben meist einen Tarifaufschlag. Auch der Gesundheitszustand wird berücksichtigt. Noch relativ neu ist, dass Kosten für Schwangerschaften und Geburten auf Männer und Frauen verteilt werden, sodass die Frauentarife diese Kosten nicht allein tragen, und dadurch noch höher werden.


Beim Gesundheitszustand sind oft Risikozuschläge hinzunehmen. Dem Versicherungsnehmer ist überlassen, diese nach einer gewissen Zeit überprüfen zu lassen, da gegebenenfalls eine Beitragsreduzierung möglich ist. Auch gibt es die Einschränkung der Leistungsstaffelung. Das bedeutet, dass die volle Leistung erst nach einigen Versicherungsjahren gewährt wird, zuvor nur ein Teil davon. Leistungsausschlüsse können dann festgelegt werden, wenn Vorerkrankungen bestehen. Auch kann eine private Versicherung einen Antragsteller gänzlich ablehnen. Bei entsprechendem Gesundheitszustand rechnet die Versicherung mit hohen Leistungskosten – und nimmt den Versicherten erst gar nicht an. Ausgenommen davon sind Neugeborene. Ist ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten privat versichert, dann muss innerhalb von 2 Monaten nach Geburt das Baby ebenfalls aufgenommen werden, wobei der Gesundheitszustand keine Rolle spielen darf. Zum Thema des Ausschlusses von Personen mit Vorerkrankungen gab es 2009 eine Neuerung. Unversicherte Personen müssen auch mit Vorerkrankungen ohne Beitragsaufschlag zum Basistarif angenommen werden.

 

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