Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ganz so einfach, aber nicht unmöglich. In manchen Fällen ist es jedoch nicht möglich in die GKV zurückzukehren. Ausschlaggebend ist die Verdienstgrenze, die man im Rahmen des Gesetzes nach unten bringen kann. Die Versicherungspflichtgrenze ist zum Jahresbeginn gestiegen, wodurch es möglich ist für einige Privatversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Weil die Beiträge der privaten Krankenversicherung stark in die Höhe gegangen sind, streben viele Versicherte der PKV einen Krankenversicherungswechsel in die gesetzliche Krankenkasse an. Doch das ist nicht immer einfach oder sogar überhaupt nicht möglich. Denn die PKV zu verlassen und in die GKV zu gelangen muss durch einen bestimmten Grund haben. Ein Statuswechsel kann im Einzelfall zur Pflicht einer gesetzlichen Krankenkasse werden. D.h. wenn der Selbständige plötzlich Angestellter wird und nicht mehr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (JAE) oder arbeitslos wird, wird er automatisch wieder in der GKV versicherungspflichtig. Die Grenze beträgt 2013 52.200 Euro. Wenn er als Angestellter weniger verdient, kann er sich nicht mehr privat versichern. Liegt man unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so besteht als Angestellter immer Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2008 lag die Grenze nur bei 48.150 Euro pro Jahr. Für Privatversicherte Angestellte könnte es in der Praxis vorkommen, dass wenn sich das Gehalt nicht steigerte, der Versicherte sich auf einmal in der GKV versichern muss. Man hat dann natürlich ein Sonderkündigungsrecht, weil sich die Grenze geändert hat und der Verdienst nicht mehr ausreicht, um in der privaten Krankenkasse zu bleiben. Wenn man schon seit dem Jahr 2002 in der PKV versichert ist, beläuft sich die Grenze für den Krankenversicherungswechsel in die GKV bei 3937,50 Euro im Monat.
Arbeitszeit verkürzen und Krankenversicherung wechseln
Wenn man die Arbeitszeit von 40 Stunden auf nur 30 verändert und dadurch weniger verdient, ist ebenfalls ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich, wenn man damit unter JAE liegt. Möchte man dann wieder von der Privaten in die Gesetzliche wechseln, so muss man wieder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Früher musste man über 3 Jahre lang in Folge über JAE liegen um in die PKV zu gelangen. Dies liegt heute nur noch bei 1 Jahr. 13. und 14. Monatsgehalt kann man auf den Jahresverdienst anrechnen lassen und bei der PKV zugrunde legen, wenn man einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse vorsieht.
Ein weiterer Weg zu wechseln ist, dass man sein Bruttomonatseinkommen durch eine betriebliche Altersvorsorge mindert. Denn dies wird direkt vom Gehalt abgezogen und fließt in den Vertrag der Altersvorsorge. Bis zu 232 Euro pro Monat sind möglich. Die Gehaltsumwandlung kann sich lohnen. Der einzige Nachteil im Alter ist, dass man sich den Betrag meistens nur verrenten lassen kann in Form monatlicher Zahlungen. Dadurch könnte man unter die Pflichtgrenze gelangen.
Rentner haben es ab einem Alter enorm schwierig in die GKV zu gelangen. Sie kommen nämlich nicht mehr hinein, wenn sie vorher privat versichert waren. Die gilt für ein Alter über 55. Man muss einfach frühzeitig den Wechsel anstreben, denn mit 55 muss man damit leben, nicht mehr in die gesetzliche Kasse zu kommen. Eine Alternative wäre: Wenn man über geringes Einkommen verfügt, kann man sich über den Partner kostenlos in der Familienversicherung der GKV versichern.