Wer darf in die PKV?

 

Die letzte Gesundheitsreform hat es geschafft, dass nicht nur Besserverdienende in die Privaten Krankenversicherungen wechseln können, sondern auch Freiberufler, Künstler, Selbständige, Beamte und all diejenigen, die noch keine Krankenversicherung haben. Dafür haben die Privaten Krankenversicherungen den Basis-Tarif eingeführt, der kostengünstig ist und bei den Leistungen denen der  Gesetzlichen Krankenkassen entspricht.


Schlechter dran sind Arbeitnehmer, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Sie müssen mehr als ein Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen bevor sie das Privileg erhalten in die Privaten Krankenversicherungen wechseln zu dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 49,500 Euro brutto, inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Eine andere Möglichkeit in die Privaten Krankenversicherungen zu kommen haben diejenigen, die bisher nicht krankenversichert sind. So können auch ehemalige Versicherte der Privaten Krankenversicherungen wieder in diesen Genuss kommen. Diese Versicherten werden sich aus Kostengründen jedoch für den günstigsten Tarif entscheiden, dem Basis-Tarif, der im Großen und Ganzen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Dabei ist der Basistarif gar nicht so günstig, denn im Grunde bezahlen die Versicherten mehr als Privatversicherte, die schon seit vielen Jahren Mitglied der Privaten Krankenversicherung sind.

Selbständige, Freiberufler und andere, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, haben bei der Privaten Krankenversicherung gute Chance mit einem günstigeren Beitrag gut versichert zu sein. Wenn sie nicht gerade den Basistarif wählen, so werden Vorerkrankungen und chronische Leiden mit Risikozuschlägen belegt. Auch kann der Ausschluss von Leistungen für diese Krankheiten gewählt werden. Unter dem Strich jedoch ist es für Versicherte ein Plus privat versichert zu sein. Das zeichnet sich bei der Terminvergabe der Ärzte bis hin zur Behandlung ab. 

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