Wie gehts weiter mit den Krankenversicherungsprovisionen?

 

Die Provision der PKV-Vermittler


Überhöhte Provisionen bei den Abschlüssen der privaten Krankenversicherungen über Makler sind der Grund dafür, dass der Gesetzgeber in dieser Sache aktiv geworden ist. Auch ein Grund ist, dass der  Verband der privaten Krankenversicherung e.V. keine Branchenlösung aus kartellrechtlichen Gründen für machbar hält. Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungs-Kaufleute e.V. (BVK) hält eine staatliche Regelung für überflüssig. BKV-Präsident Michael H. Heinz bekräftigte dies in einem Interview mit dem VersicherungsJournal.


In einem Interview mit dem VersicherungsJournal werden die Fragen über die Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung erörtert. Heinz wurde gefragt, ob sich die Vermittlerverbände nicht übergangen fühlen, wenn der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags nur ein einstündiges Fachgespräch angesetzt, das in einer nicht-öffentlichen Sitzung stattfindet.


Heinz antwortete darauf, dass sich der gesamte Berufsstand übergangen fühlt und dass dies nichts mit Eitelkeit hat. Wenn man über Themen wie die Provisionen von Versicherungsvermittlern spricht, sollte man sich mit den Betroffenen zusammensetzen, bevor man die Vergütungen gesetzlich reglementieren will. Das Mindeste sei jedoch, dass man diejenigen zu Wort kommen lassen soll, die von den Regelungen betroffen sind. Es werden ja schließlich auch nicht Vertreter von Ein-Mann-Betrieben oder Familienunternehmen vom Gesetzgeber zu Themen der Mitbestimmung gehört.

Weiterhin fehle es dem Finanzausschuss an der notwendigen Sachkenntnis um eine gesetzliche Begrenzung der Provision einzuführen, die bei Vermittlungen von Versicherungen einzuführen zum Tragen kommt. Es ist jedoch auch weitaus schlimmer, einen ganzen Berufsstand zu diskreditiere und zu unterstellen, dass die Provisionsforderungen unseriös seien. , wie dies durch die  Begründung zu der Gesetzesänderung erfolgt sei.  


Gesetzesentwurf: Provisionen der Krankenversicherung


Auf die Frage des VersicherungsJournals ob Herr Heinz noch Chance in Bezug auf eine Einflussnahme noch sieht, weil der Finanzausschuss den Gesetzentwurf zur „Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sowie die neuen Provisionsregelungen“ zügig abschließen will; antwortete Herr Heinz, dass der BVK zu diesem Gesetzentwurf seine Stellungnahme sowohl gegenüber dem Finanzausschuss als auch den Fraktionen, den Wirtschaftministern der Länder sowie den am Verfahren beteiligten Bundesministerien abgegeben habe.

Derzeit werden in Berlin Gespräche geführt, die die Standpunkte des BVK verdeutlichen. Herr Heinz hofft auf die Gesprächspartner, die mit der Forderung nach einer Provisionsbegrenzung von einigen anderen Parlamentariern noch vor einiger Zeit einen schweren Angriff auf die soziale Marktwirtschaft sehen bzw. vor Wochen gesehen haben. Zu dieser Gruppe gehören die zuständigen Fraktionssprecher der derzeitigen Regierung sowie die Spitze des Bundeswirtschafts-Ministerium. Warum plötzlich ein Meinungsumschwung vorhanden ist, sei nicht mehr nachvollziehbar.

 

PKV Verband

Festgestellt habe man, dass auch der PKV-Verband sowie einige PKVs eine  gesetzlich geregelte Provisionsbegrenzung fordern. Damit sei der Einstieg für den Gesetzgeber geschaffen, in der sozialen Markwirtschaft sozialistische Strukturen zu schaffen, weil die Forderung dieser PKVs als Ausdruck der Hilflosigkeit gewertet wird und es unmöglich erscheint, das Problem selbst zu lösen. Es bestehe der Verdacht, dass es am Ende in allen Sparten der Versicherungen gesetzliche Provisionsbegrenzungen geben würde.


Selbstverständlich würde der BVK bis zur Verabschiedung des Gesetzes weiterhin versuchen Einfluss zu nehmen. Die Chancen seien dabei nicht schlecht, weil die Einführung der Provisionsbegrenzung erst einmal vertagt wurde und nicht wie geplant zum 1. Januar 2012 zum Tragen komme.


Es ist sicher, dass der BVK alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lasse um eine künftige Provisionsbegrenzung zu stoppen. Nach Auffassung von Herrn Heinz greift ein Provisionsbegrenzungs-Gesetz in die Berufsfreiheit ein, die verfassungsrechtlich garantierte ist. Zu dieser Berufsfreiheit gehört auch, dass ohne staatliche Eingriffe Versicherungen und ihre Vermittler die Vertragsbedingungen selbst gestalten können.


Auf die Frage des VersicherungsJournals ob der BVK grundsätzlich eine Begrenzung der Provisionen für unangemessen hält und ob es nicht so sei, dass viele Vermittler keine acht Monatsbeiträge erhalten. Damit wäre doch die neue Obergrenze nur noch dazu da um Provisionsübertreibungen auszuschließen.


Darauf antwortete Herr Heinz, dass er gar nicht verschweigen will, dass die Diskussion darüber nicht unberechtigt sei. Auch wenn es wenige Versicherungs-Unternehmen gibt, die überhöhte Provisionen bei der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen zahlen und diese an einige Strukturvertriebe, haben wir deutlich gemacht, dass der BVK als größter deutscher Vermittlerband diese Machenschaften strikt ablehnen.


Die Mehrzahl der Vermittler erhalten eher zu wenig als zu viel Provision, wie etwa vier bis sechs Monatsbeiträge. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft. Die Preise werden aufgrund Angebot und Nachfrage gestaltet und vereinbart. Unternehmen, die überhöhte Provisionen an ihre Vermittler zahlen wälzen die Kosten auf die Prämien und damit auf die Versicherten ab, was zu einem Kundenverlust führe, da der Kunde überhöhte Prämien nicht mehr bezahlt.


Desweiteren erfährt der Kunde bereits heute schon, wie hoch die Abschlusskosten bei privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen sind. Durch die Informationspflichten-Verordnung muss der Kunde hierüber informiert werden. Damit hat der Kunde die Möglichkeit die Zahlung von zu hohen Provisionen abzuwehren indem der eine andere Versicherung bzw. einen anderen Makler in Anspruch nimmt.

Eine weitere Frage des VersicherungsJournals ist die, ob auch der BVK wie der PKV-Verband mit den Stornohaftungszeiten von 60 Monaten gut leben kann.

Darauf Herr Heinz, dass er die Sichtweise des PKV-Verbandes versteht. Die PVKs verschieben das Risiko auf den Vermittler, wenn der Kunde eine früh- oder vorzeitige Kündigung der Versicherungsverträge vornimmt.  Sind die  Haftungszeiten länger, so erhöht sich das wirtschaftliche Risiko für die Vermittler. Jetzt muss er die Höhe der Storni mit einkalkulieren. Das bedeutet, dass der Vermittler wissen muss  mit welchen Storni er zu rechnen hat und welche Deckung er dafür ansparen muss.

Der BKV hält auch hier die  Diskussion um die Stornohaftungszeiten grundsätzlich für falsch. Für die Vermittler ist die Abschlussprovision das Honorar für seine vermittelnde Tätigkeit. Die Leistung des Vermittlers sei mit dem Abschluss des Vertrages erbracht, sodass die Abschlussprovision in jedem Falle fällig sei.


Es käme doch kein Mensch auf die Idee, das Honorar von einem Wohnungs- und Häusermakler teilweise zurückzufordern, wenn der Miet- oder Grundstückskaufvertrag nach kurzer Zeit gekündigt wird. Selbst der Staat erstattet keinen Teil der Grunderwerbssteuer, wenn es eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nach wenigen Jahren gibt.


Auf die Frage des VersicherungsJournals, ob das Betreiben der Koalitionsfraktionen eine „Alte-Hasen-Regelung“ für die freien Finanzvermittler einzuführen richtig ist (01. Januar 06), entgegnete er, dass der BVK schon lange eine derartige Regelung gefordert habe. Danach sollen die Finanzvermittler bzw. Berater, die in dem Beruf vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine Sachkundenprüfung mehr ablegen. Mit einer langjährigen Berufsausübung ohne Beanstandung habe der Vermittler ausreichend Erfahrungen erworben.


Diese  Regelung geht konform mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungs-Gerichts aber auch unserer Forderung, die der BKV für seinen Berufsstand geäußert hat. Dabei ist der Stichtag in Ordnung. Dass sich Koalitionsvertreter im Finanzausschuss dafür eingesetzt haben, dass unsere Forderung umgesetzt wird, dafür ist der BKV dankbar.

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