Wie läuft das mit den Altersrückstellungen in der Krankenversicherung?

 

Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung


Wer Mitglied in einer privaten Krankenkasse ist, der kommt auch in den Genuss einer speziellen Form von Altersvorsorge. Dies ergibt sich aus dem Prinzip der jeweiligen Beitragsberechnungen, die individuell für jedes Mitglied errechnet werden. In der PKV orientieren sich die zu zahlenden Beiträge immer an diversen Faktoren, wie beispielsweise den Vorerkrankungen der Mitglieder, dem Geschlecht und dem Alter und natürlich auch daran, welchen Tarif der Krankenversicherte gewählt hat. Dazu kommt dann noch der Aufwand, den das Mitglied der Krankenkasse bereits verursacht hat.

Aus diesem Prinzip ergäbet sich somit, dass die Mitgliedsbeiträge theoretisch noch sehr gering wären, wenn das Mitglied vergleichsweise jung ist und noch nicht an schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen leidet. Die PKV berechnet die Beiträge jedoch ganz anders, denn hier soll immer ein sogenannter Beitragsausgleich geschaffen werden. Konkret bedeutet dies, dass von den jungen Mitgliedern überschüssige Anteile in Form von sogenannten Altersrückstellungen kapitalbildend angelegt werden. Von diesem System profitieren dann die Ruheständler und Senioren, denn hier kann viel Geld für das Alter angespart werden.

Angesparte Rückstellungen können überdies mittlerweile problemlos in eine andere Kasse mitgenommen werden. Hierdurch wird die Mitgliedschaft in der PKV für alle Versicherten, ob Jung oder Alt, deutlich flexibler und sicherer als noch vor wenigen Jahren.

 

 

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