Zahnzusatzversicherung als letzte Rettung

Krankenkassen zahlen nicht für jeden Zahnersatz

Seit einigen Jahren muss der gesetzlich Krankenversicherte für einen anspruchsvollen Zahnersatz oder einer spezielle zahnmedizinische Behandlung tiefer in die eigene Tasche greifen. Die Kassen zahlen lediglich einen Festzuschuss, der sich nicht nach den tatsächlichen Kosten richtet, sondern nach dem individuellen Befund des behandelnden Zahnmediziners. Für jeden Befund haben die Kassen eine Regelversorgung definiert, der maximal bis zur Hälfte vom festgesetzten Festzuschuss abgedeckt wird. Die andere Hälfte muss der Patient aus der eigenen Tasche bezahlen, wobei jedoch die Möglichkeit besteht, diese Kosten durch das Führen eines Bonusheftes zu reduzieren.

 

Mit Bonusheft die Kosten reduzieren

 

Wer regelmäßig seinen Zahnarzt konsultiert, erhält einen Stempel in ein Bonusheft und derjenige, der aktiv zur eigenen Zahngesundheit beiträgt, kann den Kassenanteil bei einer Regelversorgung auf bis zu 65 Prozent steigern. Konkret bedeutet dies, dass der Patient, der innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren kontinuierlich an Vorsorgeuntersuchungen bei seinem Zahnarzt teilnimmt, von einem Zuschlag von bis zu 30 Prozent rechnen kann. 20 Prozent bekommt der Kassenpatient, der über fünf Jahre hinweg regelmäßig zum Zahnarzt geht. Erleichternd kommt hinzu, dass der Versicherte für Vorsorgeuntersuchungen nicht einmal seine Quartalsgebühr zahlen muss. Wer vom Bonussystem profitieren will, muss dies im Bonusheft dokumentieren lassen und dieses bei seiner Krankenkasse vorlegen. Wer nicht privat mit einer Krankenzusatzversicherung Vorsorge betrieben hat, muss sich mit den Leistungen seiner Kasse zufrieden geben, oder selber drauf zahlen.

 

Ansprüche der gesetzlich Versicherten steigen

Angesichts der Tatsache, dass die Ansprüche steigen und der Wunsch nach hochwertigen Materialien größer wird, rechnet sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung. Viele Kassenpatienten lassen sich im Ausland zahnmedizinisch versorgen, um an den steigenden Kosten einsparen zu können. Doch auch hierbei muss der Patient seiner Kasse einen exakten Heil- und Kostenplan vorlegen. Zuschüsse für einen Zahnersatz werden nur dann genehmigt, wenn die jeweilige Kasse diesem Kostenplan zugestimmt hat. Mit rechtlichen Auseinandersetzungen ist immer dann zu rechnen, wenn man sich in der Bundesrepublik einen Heil- und Kostenplan ausstellen lässt, um sich letztendlich im Ausland zahnmedizinisch behandeln zu lassen. Dann ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen.

Fazit: Eine private Zahnzusatzversicherung bringt sehr hohe Ersparnisse wenn der Zahnersatz in Rechnung gestellt wird und verhindert somit eine Kostenexplosion.

 

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