Kündigung bei Zusatzbeiträgen
Wie und wann kann man die gesetzliche Krankenkasse kündigen bei Zusatzbeiträgen?
Die Mietglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit durch ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung zu kündigen. Bei der DAK und bei der BKK advita laufen die Fristen in den nächsten Tagen aus. Die Krankenkassenmitglieder müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen, um bei Beitragserhöhung einen Krankenkassenwechsel in eine günstige Krankenversicherung durchzuführen.
Die Sonderkündigung bei Zusatzbeiträgen muss bei der jeweiligen Krankenkasse fristgerecht vorliegen, so dass der Wechsel problemlos möglich ist.
Dieser Termin wird den Versicherten von den gesetzlichen Kassen mindestens vier Wochen im Vorab schriftlich mitgeteilt.
Über diesen Termin informieren die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten mindestens vier Wochen im Vorfeld schriftlich. Bis zu diesem Termin gilt das Sonderkündigungsrecht des Versicherten.