Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung pfändbar

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen bei Nichtzahlung über eine Pfändung geltend gemacht werden. Acht gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) kündigten an Zusatzbeiträge einzuführen.

Einige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlten ihre Zusatzbeiträge nicht. Bei ca. 150.000 Mitgliedern ist mit einer Pfändung zu rechnen. Jetzt warten die gesetzlichen Krankenkassen nicht länger ab und pfänden. Spiegel online berichtete über die säumigen Zahler. Bei den Hauptzollämtern wurde die Anzahl der Nichtzahler ermittelt. Diese treiben das Geld für die GKV ein. In Hessen haben im ersten halben Jahr 10.000 Kassenmitglieder nicht gezahlt. 

In Bayern dagegen waren es nur 8000 Verbraucher, die ihre Zusatzbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlten. Jede 10 Krankenkasse der 150 Kassen erhebt Zusatzbeiträge neben dem allgemeinen Beitragssatz, der bei 15,5 Prozent derzeit liegt. Bis zu 15 Euro hoch liegt der Zusatzbeitrag. Manche Kassen verlangen 8 Euro als Zusatzbeitrag. 22 Vollstreckungsbescheide wurden sogar weitergeleitet lt. Hauptzollamt. Die DAK und die KKH-Allianz hatten die meisten Einbußen durch die Nichtzahler. Bei der DAK waren es 5 Prozent der Kunden, d.h. 200000 Menschen die nicht zahlten.

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