Beamte erhalten Beihilfe zur privaten Krankenversicherung

Beamte haben einen besonderen Status als Arbeitnehmer, denn sie erhalten für die Kosten, die ihnen bei der ärztlichen Versorgung entstehen, vom Staat einen Zuschuss. Allerdings unterliegen Beamte auch – wie jeder andere – der Versicherungspflicht. Ein Beamter ist kein „normaler“ Arbeitnehmer, sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis zu seinem Arbeitgeber (dem Staat). Eine große Anzahl der Beamten ist bei den privaten Krankenversicherungen versichert, die für diese Berufsgruppe ganz individuelle und spezielle Tarife bereitstehen hat.

 

Beamte PKV
© javier brosch – Fotolia.com

Die Beihilfe, die der Beamte vom Staat für seinen Gesundheitsschutz erhält, wird nicht nur für den beim Staat angestellten Beamten, sondern auch für seine Familie – Ehegatte und Kinder bis 25 Jahre – bezahlt. Diese Beihilfe ist gestaffelt, der Beamte erhält 50 % seiner Kosten, während der Ehegatte mit 70 % zu Buche schlägt und die Kinder sogar mit 80 %. Hat der Beamte mehr als ein Kind, das zu berücksichtigen ist, dann erhält er, wie auch der Pensionär, 70 % seiner Kosten vom Staat erstattet. Allerdings ist die Beihilfe nicht bundeseinheitlich, sondern kann zwischen Beamte von Bund, Ländern und Kommunen durchaus unterschiedliche Höhen beinhalten.

Die privaten Krankenversicherungen haben für Beamte eigene Tarife ins Leben gerufen, die den Beamten – ganz nach seinem Dienstherrn und dessen Zuschüssen – mit entsprechend günstigen Beiträgen optimal versichern. Der Vorteil, den die Beamten gegenüber Angestellten haben, ist der, dass der Arbeitgeber – in diesem Falle der Staat – einen hohen Prozentsatz der Kosten für Krankheit übernimmt und die privaten Krankenversicherungen somit dem Beamten einen hervorragenden Tarif zu einem extrem günstigen Beitrag anbieten können.

Alle speziellen Tarife für Beamte sind auf deren individuelle Absicherung zugeschnitten. Dabei werden die Krankheitskosten abgedeckt, die der Arbeitgeber nicht übernimmt. Allerdings erhält der Beamte keine weitere Beihilfe, das nach dem Sozialrecht die Aufwendungen, die für die Krankheitsvorsorge zu erwarten sind, mit dem Anteil der Besoldung vom Arbeitgeber (dem Staat) abgegolten. Die Beihilfetarife der privaten Krankenversicherung für Beamte komplettieren den Schutz für den Versicherungsnehmer.

n/a