Krankentagegeldversicherung

Besonders für Selbstständige und Freiberuflicher sollte die Krankentagegeldversicherung eine Pflichtversicherung sein, denn im Krankheitsfalle erhalten diese Berufsgruppen in der Regel kein Krankengeld und schon gar keine Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung. Aber auch für Angestellte, deren Gehalt über der Beitragsmessungsgrenze liegt, ist eine Krankentagegeldversicherung die Absicherung im Krankheitsfalle. Sie schließt die Versorgungslücke, die dann entsteht, wenn die Lohnfortzahlung ausgelaufen ist und die Krankenkasse in Anspruch genommen werden muss.

Bei längerer Krankheit sollten auch gut verdienende Angestellte auf die Schließung dieser Versorgungslücke achten, denn sie bekommen nur 90 % des Nettogehaltes, das aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird. Wer mehr verdient, bekommt im Krankheitsfalle weniger Geld. Für Selbstständige und Freiberufler sieht die Sache schlimmer aus, wenn sie erkranken. Da das Krankengeld für diese Berufsgruppen gestrichen wurde, sind sie im Krankheitsfalle nicht mehr abgesichert, sodass sie können bei längerer Krankheit durchaus zum Sozialfall werden können, wenn nicht ausreichend Rücklagen vorhanden sind.

Selbständige und Freiberufler

Für die Absicherung von Selbstständigen und Freiberuflern gibt es dennoch Möglichkeiten das Risiko zu minimieren bzw. dem entgegenzuwirken. Sie können die Wahltarife der GKV bzw. der PKV in Anspruch nehmen oder eine Zusatzversicherung über Krankentagegeld abschließen. Zwar haben Selbstständige und Freiberufler, die sich bei der GKV freiwillig versichert haben, die Möglichkeit, über Wahltarife den Ausfall bei Krankheit abzusichern. Die Prämie wird mithilfe der Faktoren: Alter und Arbeitseinkommen berechnet. Die Dauer der Zahlungen, in der die Krankenkassen im Krankheitsfalle leisten, beträgt bei derselben Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren mit einem maximalen Betrag von 84 Euro je Tag.

Wahltarif

Nicht nur, dass der Wahltarif auch bei der GKV nicht unbedingt günstig ist, es wird auch meist eine vertragliche Bindung von mindestens drei Jahre gefordert. Damit auch Selbstständige und Freiberufler krank sein dürfen, sollten sie von den Wahltarifen Abstand nehmen und eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Je jünger der Versicherungsnehmer ist und je weniger bzw. keine Vorerkrankungen vorhanden sind, desto günstiger ist der Beitrag.

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