Card Privatversicherte

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Neben den Patienten der gesetzlichen Krankenkasse besitzen auch die Privatversicherten eine Krankenkarte – dies ist allerdings kein Muss. Solch eine Karte dient lediglich zur Vereinfachung der Verwaltung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen. Im Klartext wird so eine Kostenübernahmeerklärung überflüssig. Dadurch wird zum einen Zeit gespart, zum anderen entfallen etwaige Verwaltungskosten, wie zum Beispiel die Kommunikation zwischen Krankenhaus und Versicherung. Auf der Karte selbst sind lediglich die persönlichen Daten des Versicherten sowie die der Versicherung gespeichert, Diagnosen oder andere private Informationen werden nicht übertragen. So wird dem Patienten Datenschutz gewährleistet. Zusätzlich zu den Standardinformationen kann die Karte auch Daten über Zusatzversicherungen tragen, sofern diese durch den behandelnden Chefarzt gespeichert werden. Wie oben erwähnt ist die Krankenkassenkarte nicht verpflichtend, viele Privatversicherte verzichten heutzutage immer noch auf den Datenträger. Und auch so wird die Karte vom Unternehmen nicht mit dem Vertragsabschluss ausgehändigt, sondern ist nur auf eigenständige Nachfrage erhältlich.

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