Wagnis im Versicherungslexikon

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Ein Wagnis bedeutet in der Umgangssprache immer, ein kalkuliertes Risiko einzugehen. Bei Gelingen des Wagnisses hat man meist einen großen Erfolg erlangt, bei nicht gelingen ist man halt dem Risiko erlegen.
Betriebswirtschaftlich betracht ist ein Wagnis immer ein Kosten- Nutzenfaktor.  Ein klassisches Beispiel ist die Garantiegewährung auf ein Produkt. Die herstellende Firma geht ein kalkuliertes Risiko damit ein, da sie sich dort nur auf bisherige Erfahrungswerte verlassen. Aufgrund dieser Werte wird das Risiko auch bei dem Preis mit einkalkuliert.

Wagnisse in der Krankenversicherung

Wagnisse in den Krankenversicherungen sind genauso kalkuliert. Sicherlich kann keine Versicherung vorhersehen, wie viel sie in jeden Versicherten investieren muss, sie kann nur in der Menge von Versicherten das Wagnis anhand von  Erfahrungswerten berechnen. Es wird auf einen längeren Zeitraum hin das einzelne Wagnis kalkuliert und darauf spekuliert, dass sich evtl. vorkommende Abweichungen dann im Laufe der Zeit ausgleichen werden. Nur so funktioniert das Prinzip der PKV. Evtl. wurde ein Unfallopfer viel schneller gesund als angenommen – dafür braucht der Krebspatient noch eine Chemotherapie mehr. Alles gleicht sich aus.

Private Krankenversicherung: Beiträge

Grundsätzlich kann jede private Krankenversicherung immer von Anfang an selber entscheiden, ob sie das Risiko oder Wagnis eingehen möchte. Und auch die Beitragshöhe kann selbst eingestuft werden. Bei Versicherungsnehmer ohne bekanntes Gesundheitsrisiko wird der normale Beitrag erhoben. Zeigt die Risikoprüfung jedoch ein begründetes Gesundheitsrisiko, so können die Beiträge dementsprechend erhöht werden. Die wird in der Fachsprache Risikozuschlag genannt. Falls eine spätere Prüfung das Risiko nicht mehr vorhanden ist, kann der Risikozuschlag auch wieder gestrichen werden.

Falls bei Patienten ein so hohes Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, kann die private Krankenkasse einzelne Erkrankungen und deren Folgen von dem Leistungskatalog ausschließen. Der Patient muss die anfallenden Kosten aus seinem Gesundheitsrisiko selber zahlen. Sehr gern wird da der Raucher aufgeführt. Raucht ein Patient dermaßen stark, dass er dadurch schon Vorerkrankt ist, muss er die Folgetherapien aus dieser Vorerkrankung  selber finanzieren.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt diese Unterscheidung schon allein durch die Versicherungspflicht nicht. Hat sich jedoch ein Mitglied schon einmal von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und ist in eine private Krankenkasse gegangen, so kann die GKV den Antrag auf Krankenversicherung des Betroffenen ablehnen.

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