Vermittlerprovision soll begrenzt werden
Ein heißes Thema ist die Höhe der Vermittlerprovisionen. Der Bund der Versicherten hat zu dieser Thematik seine Kritik bei den Fachgesprächen mit der Bundesregierung eingebracht. Die Koalitionsfraktion von CDU/CSU und FDP haben auf die eingereichten Änderungsanträge reagiert. Die in den Änderungsanträgen nehmen Bezug auf den Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts und des Vermögensanlagerechts. Das Vorhaben der Bundesregierung wird von den privaten Krankenversicherungen begrüßt. Mit dem Gesetz sollen Provisionen für Vermittler begrenzt werden. Außerdem wird ein Riegel als Schutz vor Übertreibungen zum Nachteil der Verbraucher vorgeschoben.
Allerdings könne den privaten Krankenversicherungen aufgrund des bestehenden Kartellrechts die Höhe der Vermittlerprovisionen nicht vorgegeben werden. Damit trotzdem nicht aufgrund von Provisionen ein unbegründeter PKV Wechsel in eine andere Gesellschaft erfolgt, denkt die PKV über eine Stornohaftung nach, die 60 Monate dauern soll. Das hätte den Vorteil, dass die Abschlusskosten erheblich gesenkt werden können. Des Weiteren seien die Vorschläge in Bezug auf die Provisionsbegrenzung – so die Aussage der PKV – völlig unausgereift.