Stichwort Einkommensgrenze – wie sich Arbeitnehmer privatversichern können

Die Krankenversicherung in Deutschland kennt zwei parallel zueinander laufende Systeme. Die gesetzliche und die private Krankenversicherung stehen den Bürgern theoretisch zur Verfügung. Jedoch gibt es beim Einstieg in die private Versicherung durchaus einige Hürden.

Einkommensgrenze als entscheidendes Kriterium

In die private Krankenversicherung können nicht alle Bürger aufgenommen werden. Das wesentliche Kriterium für die Aufnahme bildet eine Einkommensgrenze. Diese ändert sich zwar von Jahr zu Jahr, liegt aber derzeit bei rund 51.000 EUR. Das bedeutet, das nur derjenige, der diesen Betrag brutto pro Jahr verdient Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden kann. Natürlich steht es den jeweiligen Personen unter bestimmten Voraussetzungen auch frei weiterhin Kunde bei der gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Wer unter der Einkommensgrenze liegt, der ist verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Wer darüber liegt, der ist von dieser Verpflichtung befreit und kann dementsprechend in eine private Krankenversicherung wechseln.

Kritik an der Trennung

Die Trennung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und insbesondere auch durch eine Einkommensgrenze ist nicht selten bereits Anlass von Kritik gewesen. Oftmals taucht das geflügelte Wort von der „Zwei-Klassen-Medizin“ auf, wen davon die Rede ist. Schließlich findet die Trennung zwischen gesetzlich und privat durch das Einkommen statt, wobei die Reicheren sich der solidarischen Finanzierung des Systems entziehen können. Natürlich ist es so, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung einen recht hohen Standard an Gesundheitsversorgung gewährleistet. International gesehen kann das System dabei durchaus mithalten. Jedoch kann auch nicht bestritten werden, dass die private Krankenversicherung bei impuls24 ein hohes Versorgungsniveau bietet und für Ärzte auch reizvoller ist.

Finanzierungsprobleme und Lösungsversuche

Die gesetzliche Krankenversicherung leidet unter chronischer Geldnot. Oftmals wird am System nachjustiert, um eine bessere Ausstattung der Krankenkassen zu gewährleisten. Auch die Einkommensgrenze wurde hier bereits als Mittel herangezogen. So stieg diese 2003 von 40.500 EUR auf 45.900 EUR. Der Sinn war, der gesetzlichen Krankenkasse ab 2003 einen größeren Kreis an Beitragszahlern zur Verfügung zu stellen und so für frisches Geld in deren Kassen zu Sorgen.

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