Freies Krankenkassenwahlrecht

 

Risikostrukturausgleich sorgt für gleiche Chancen

 

Wer zu den gesetzlich Krankenversicherten gehört, kann von einem freien Kassenwahlrecht profitieren. Da mit der Einführung des Gesundheitsfonds der bundesweite einheitliche Beitragssatz gilt, kann sich der Versicherte nicht mehr an den Kosten für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz orientieren, sondern muss andere Vergleichskriterien heran ziehen.

 

Service der gesetzlichen Krankenkasse

Service, Zusatzprogramme und auch eine gute Erreichbarkeit einer Krankenkasse gehören dazu, was viele Kassen veranlasst, verstärkt in einen Wettbewerb untereinander zu treten.Dabei müssen Krankenkassen ihre eigene Wirtschaftlichkeit wie auch die Qualität der Leistungserbringung verstärkt überprüfen, um die Attraktivität gegenüber den Kassenmitgliedern zu steigern.

Gesundheitsfonds – GKV

Kassen müssen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auskommen und sollten nicht Wettbewerbsvorteile verschaffen, dass sie überwiegend gut verdienende und gesunde Mitglieder anwerben, um andererseits die Versorgung von schwer oder chronisch Erkrankten zu vernachlässigen. Der so genannte Risikostrukturausgleich, der im Jahr 1994 eingeführt wurde, soll in erster Linie  die finanziellen Auswirkungen ausgleichen, die von den nicht zu beeinflussenden Unterschieden der Risikostrukturen ausgehen.

Ungünstige Risikostrukturen ergeben sich aus der Anzahl der beitragsfrei Familienversicherten und der Zahl deren, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Durch den Risikostrukturausgleich sollen grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen der einzelnen Kassen wie auch die individuelle Beitragsbelastung gerechter gestaltet werden.In den vergangenen Jahren wurde der Risikostrukturausgleich verbessert und weiter entwickelt, damit die einzelnen Krankenkassen von den ihnen zugewiesenen Mitteln besser profitieren können, um nachhaltig die medizinische Versorgung von chronisch oder schwer Erkrankten  gewährleisten zu können.

 

Einführung des Gesundheitsfonds

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 kam zu ersten Mal der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich zum Zuge. Seitdem bekommt jede Kasse je Versicherungsnehmer aus dem Gesundheitsfonds eine Grundpauschale wie auch Zu- und Abschläge  für das Alter und Geschlecht der Kassenmitglieder.

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds muss jeder gesetzlich Krankenversicherte den gleichen Beitragssatz an seine Kasse entrichten. Durch das einheitliche Finanzierungsmodell über den Gesundheitsfonds spielen individuelle Kriterien der Versicherten bei den Finanzzuweisungen keine Rolle mehr.

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