Einer gesetzlichen Krankenversicherung muss 300 Euro Bußgeld zahlen wenn die Prüfung der Abrechnung nicht berechtigt ist.
Falsche Abrechnungen der Kliniken sorgen für einen Schaden von 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Die berichtet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Der medizinische Dienst überprüfte diese Abrechnungen mit einem Ergebnis von 40% überhöhter Abrechnungen.
Der Schnitt der überhöhten Abrechnungen liegt bei 1.100 Euro zu hoch. Es gibt sogar ein Fall, indem es eine satte Überhöhung von 100.000 Euro gab. Obwohl diese Abrechnungstatsachen bekannt sind, prüft der medizinische Dienst nur sehr selten. Bei nicht gerechtfertigter Überprüfung fällt für die Kasse eine Gebühr von 300 Euro an. “Seltsames Verständnis von Kostenreduzierung”, teilte Doris Pfeiffer, Vorsitzende der Gesetzlichen Krankenversicherung mit.
Die Kliniken müssen bei fehlerhaften Abrechnungen nur die Fehlbeträge an die Krankenkasse zurück erstatten. Eine Strafe für die gesetzliche Krankenkasse droht nicht. 12% der jährlichen Abrechnungen sind „auffällig“, sagte Pfeiffer.