Private Krankenversicherung: Kündigung bei nicht Zahlung?

Die Zahl der Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung steigt. Vor einigen Jahren konnte der private Krankenversicherer bei Nichtzahlung der Beiträge die Krankenversicherung kündigen. Aufkommen für die nicht gezahlten Versicherungsbeiträge müssen die PKV-Unternehmen und die Beitragszahler.


Menschen, die den Beitrag nicht zahlen belasten wiederum den Beitragszahler, der regelmäßig Beiträge entrichtet. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenversicherung können Nichtzahler nicht mehr gekündigt werden. Die private Krankenversicherung kann nur die Leistung des Versicherten herunter schrauben auf die gesetzlichen Mindestleistungen. Im November letzten Jahres sollen lt. PKV-Verband 88.500 Privatversicherte mindestens 6 Monate in Verzug waren mit der Beitragszahlung. Dies gilt für Versicherte, die auf Dauer nicht gezahlt haben. Dies waren über 3000 Versicherte mehr als im Vorjahr. Beitragszahler subventionieren die Probleme der Nichtzahler in der PKV. Dies teilte der PKV-Verband im aktuellen Rechenschaftsbericht mit.

Die private Krankenversicherung wünscht Veränderung

Die private Krankenversicherung hat Leistungen gezahlt, die vor der Gesetzänderung durch Sozialhilfeträger gezahlt wurden. Der privaten Krankenversicherung stehen größere Belastungen bevor, wenn die Zahl der Nichtzahler weiter ansteigen wird. Prognostiziert wird, dass es mehr Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung geben wird. Der PKV-Verband wünscht sich deshalb eine Änderung des Gesetzes hinsichtlich dieser Nichtzahler-Regelung.

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