Krankenversicherung: Steuersparmodell
Steuern sparen mit der PKV Die Beiträge für die Krankenversicherung werden bei der Einkommensteuerklärung als Sonderausgaben in Abzug gebracht. Mit den Versicherungsbeiträgen zur Krankenversicherung werden die Maximalbeträge für die abzugsfähigen Sonderausgaben in der Regel überschritten, die bei 1.900 Euro für Beamte und 2.800 Euro für Selbständige liegen. Dadurch ist es nicht möglich andere abzugsfähige Versicherungen …